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Betreuungsrecht

Für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, gibt es seit 1992 das Betreuungsrecht. Das damalige Ziel lässt sich auf die Formel „Betreuung statt Entmündigung“ bringen. Wunsch des Gesetzgebers war es, den Betroffenen Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben leisten zu können. Maßstab sollte immer das Wohl des Betreuten sein, nicht aber dessen Erziehung oder die Durchsetzung gesellschaftlicher Wertmaßstäbe. Jedoch ist das Recht diesem Anspruch bis heute nur begrenzt gerecht geworden. Die Folgen zu tragen haben alle, die sich für hilfsbedürftige Menschen in der Gesellschaft als Betreuer engagieren, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich.

Unsere anwaltliche Dienstleistung, die auf einer mehrjährigen Arbeit der sachbearbeitenden Rechtsanwälte auch als Berufsbetreuer beruht, konzentriert sich zum einen auf die Beratung und Vertretung von Berufsbetreuern im Rahmen der Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche sowie der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche. Zum anderen vertreten wir Angehörige in ihrem Bestreben, statt eines Berufsbetreuern (wieder) in das Amt des Betreuers zu kommen, sowie in der Geltendmachung von Haftungsansprüchen.

Unsere Rechtsgebiete:

  • Betreuungsgesetz, BGB
  • Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
  • Vormundschaftsrecht
  • Haftungsrecht

Ihr Ansprechpartner

Unser Angebot zum Betreuungsrecht

  • Fertigung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Wiedereinsetzung in den Stand eines Betreuers
  • Wechsel von Betreuern, Vermittlung von Berufsbetreuern
  • Berufsmäßigkeit des Betreueramtes
  • Führung von Haftungsverfahren gem. § 1833 BGGB für und gegen Betreuer
  • Einforderung von Vergütungsansprüchen für Betreuer
  • Mediation bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuern, Angehörigen und Pflegekräften

Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht

Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen und Neuigkeiten aus dem Betreuungsrecht.

Dossier

Weiterführende Informationen zur Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen finden Sie in unserem Dossier “Patientenverfügungen” auf dieser Seite.