Immobilienrecht
Im Immobilienrecht beraten Sie die Rechtsanwältin Felicitas Koch – auch Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht – und Frau Rechtsanwältin Jahr aus der Kanzlei Koch Lemke Machacek in allen Angelegenheiten „rund ums Haus“.
Wir beraten und vertreten Sie von der Finanzierung über den Kauf, Hausbau bis hin zur Frage, welche Ansprüche Ihnen bei Mängeln des Grundstücks oder Gebäudes zustehen.
Eine gute Vorbereitung und (fach)anwaltliche Prüfung der Vertragsgestaltung für Ihren Bauträgervertrag, Haus- und Wohnungskaufvertrag, Kaufvertrag mit Bauverpflichtung oder separatem Werkvertrag sowie Vertrag mit Kreditunternehmen sichert Sie vor rechtlichen und damit auch finanziellen Nachteilen. So können Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch, Fachanwältin für Bau und Architektenrecht und Herr Rechtsanwalt Thorsten Eckert für Sie Klauseln – auch auf ihre Wirksamkeit – überprüfen und einer Nachverhandlung zuführen.
Ist die erste Hürde der Vertragsgestaltung genommen, können neue Schwierigkeiten auftreten. Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch und Herr Rechtsanwalt Thorsten Eckert beraten Sie gern zu Fragen der Zahlungsverpflichtung bei Nichterreichung des vereinbarten Baustandes, Mängeln während der Bauphase und Mängeln nach Abnahme des Werkes oder Übergabe des Kaufgegenstandes.
Je nach Vertragsverhältnis sind Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), der VOB/B und des Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB) zu berücksichtigen.
Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Felicitas Koch und Frau Rechtsanwältin Jahr von der Kanzlei Koch Lemke Machacek bearbeiten diese Themengebiete mit jahrelanger Erfahrung. Sie prüfen und verhandeln für Sie Bauträgerverträge, Kaufverträge mit Bauverpflichtung, Kaufverträge von Eigentumswohnungen oder Häusern und damit im Zusammenhang stehende weitere Verträge.
Auch bei damit in Zusammenhang stehenden Gebieten, wie der Inanspruchnahme von Bauträgern, Generalunternehmern und Bauunternehmern oder Architekten, der Verwaltung und des Kaufs- und Verkaufs von Grundstücken oder Angelegenheiten von und mit Wohnungseigentümergemeinschaften (z.B. Inanspruchnahme von Bauträgern oder Anfechtung von Beschlüssen) können Sie sich auf zuverlässige und kompetente Rechtsberatung und Vertretung durch Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Frau Rechtsanwältin Jahr der Kanzlei Koch Lemke Machacek verlassen.
Unsre Rechtsgebiete:
- Öffentliches Baurecht (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, Nutzungsuntersagung etc.)
- Privates Baurecht
- Mietrecht
- WEG-Recht
Ihre Ansprechpartner
Unser Angebot
- Begleitung, Gestaltung von Verträgen von Grunderwerbs- und Veräußerungsgeschäften
- Bauträgerverträge auch nach MaBV
- Beratung, Entwurf und Verhandlung von Bauträgerverträgen
- Beratung, Prüfung und Verhandlung von Kreditverträgen
- Beratung anlässlich des Erwerbs, der Verwaltung und Verwertung von Grundeigentum
- Kaufverträge von Eigentumswohnungen oder Häusern und Grundstücken
- Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge
- Bauablaufstörungen und Bauverzug
- Nachtragsforderungen
- Freie oder fristlose Kündigung
- Geltendmachung von Mängelrechten nach BGB (§§ 633, 634 BGB) und VOB/B (z.B. §§ 4 Abs. 7 und 13 Abs. 5 VOB/B)
Aktuelle Rechtsprechung
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