Öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Baurecht, insbesondere Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
Das öffentliche Recht umfasst die Konfliktstelle zwischen Bürger und Behörde (Verwaltung).
Im „Land der Genehmigungen“ kommt es daher immer mehr zu Problemen. Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch – Fachanwältin für Verwaltungsrecht – der Kanzlei Koch Lemke Machacek hilft Ihnen kompetent und zügig bei Beantragung von Genehmigungen z.B. im öffentlichen Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht. Auch wenn Ihnen „Verbote“ durch Behörden auferlegt werden, z. B. Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten, stehen wir Ihnen juristisch zur Seite.
Dabei ist nicht nur die Konstellation Bürger – Behörde von Bedeutung, auch Dritte können sich durch erteilte Verwaltungsakte (insbes. Baugenehmigungen) in ihren Rechten verletzt sein (Nachbarrechtsschutz bei Verletzung nachbarschützender Regelungen). In solchen Fällen ist es sowohl für den Bauherrn als auch für den Nachbarn von größter Bedeutung, schnell im Bereich des einstweiligen Rechtschutz gemäß §§ 80 V, § 80 a VwGO schnelle und kompetente Beratung zu erhalten, sodass keine unwiederbringlichen Nachteile für Sie bestehen.
Hier steht Ihnen unsere Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Frau Felicitas Koch mit langjährigen Fachwissen und praktischer Erfahrung zur Seite.
Neben den oben genannten (Teil-) Bereichen des Verwaltungsrechts hat sich Frau Felicitas Koch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit besonderem Engagement dem Hochschul- und Prüfungsrecht sowie dem Schul- und Kindergartenrecht zugewandt. Hier steht sie Ihnen kompetent zur Seite, wenn Sie gerichtlich Ihren Anspruch auf den begehrten Studienplatz geltend machen wollen – sog. „Kapazitätsklagen“ und Hochschulzulassungsklagen -, die im Eilverfahren und in einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren geführt werden.
Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Frau Felicitas Koch hilft Ihnen, wenn Sie Ihre (Fach-)Prüfung z.B. der Bachelor- oder Masterprüfung, Doktor- oder Diplomprüfung, Staatsexamen und Magisterprüfung, von staatlichen Abschlussprüfung, der Meister- oder Gesellenprüfung nicht bestanden haben. Auch wenn Sie zu Unrecht schlecht benotet, des Plagiats bezichtigt wurden oder die Prüfungsleistung aus anderen Gründen nicht anerkannt worden ist, berät und vertritt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Koch Lemke Machacek und steht Ihnen mit langjährigen Erfahrungen durch Schulung und Praxis zur Seite.
Unsere Rechtsgebiete:
- öffentliches Baurecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Immissionsschutz- und Umweltrecht (Windparks)
- Öffentliches Nachbarrecht
- Hochschul- und Prüfungsrecht, Schulrecht, Kindergartenrecht
Ihr Ansprechpartner
Unser Angebot
- Beratung und Vertretung im besonderen Verwaltungsrecht insbesondere in den Bereichen des Subventionsrechts, Vergaberechts, Gewerbe- und Gaststättenrechts, Handwerksrechts, Rechts der Öffentlichen Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge
- Beratung und Vertretung im öffentlichen Bauplanungs- und ordnungsrecht, Denkmalschutzrecht und Fachplanungsrecht
- Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung, Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen
- Beratung und Vertretung von Betreibern, Behörden und Anwohnern in Nachbarschutzfragen gegen bauliche- und technische Anlagen, insbesondere Mobilfunk, Lärm und Ð Lichtschutz, Schutz vor Schattenwurf- Immissionen von Windenergieanlagen, Fluglärmschutz
- Beratung und Vertretung im Schul- Hochschul- und Prüfungsrecht
- „Kapazitätsklagen“ und Hochschulzulassungsklagen
- Beratung und Vertretung im Beamtenrecht
Aktuelle Rechtsprechung
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