Pflegerecht und Pflegehaftungsrecht
Als neuer und selbstständiger Zweig des Rechts etabliert sich gegenwärtig das Pflegerecht. Es geht der Frage nach, ob Pflege so geleistet wurde, wie sie vereinbart wurde, mithin dem Stand der pflegefachlichen Erkenntnis entspricht. Pflegerecht wird damit schnell auch zum Haftungsrecht.
Unser Ansatz der Beratung von Pflegeeinrichtungen, Pflegekräften und Pflegebedürftigen ist ein präventiver: Der beste Rechtsstreit ist der, der gar nicht erst entsteht, da alle Parteien die Rechtslage ekennen. Aus diesem Grund weisen wir auf unsere manigfaltige Tätigkeit bei verschiedenen Fort- und Weiterbildungsträgern hin (u.a. Evangelische Hochschule Berlin, TÜV Rheinland Akademie, Diakonische Akademie), aber auch auf unsere eigenen Fortbildungsangebote in Pflege und Betreuung (siehe unter Vorträge). Basierend auf den Erfahrungen einer 10-jährigen Tätigkeit als Pflegekraft, den Fähigkeiten eines Mediators sowie dem Wissen als Rechtsanwalt kann Herr Rechtsanwalt Foerster Lösungen finden, in denen sich alle Parteien wiederfinden. Eine alle Seiten belastende gerichtliche Auseinandersetzung wird damit verhindert.
Ist gleichwohl ein Rechtsstreit unvermeidlich, kommt es entscheidend auf eine Rechtsvertretung an, die dieses neue Rechtsgebiet aus eigener praktischer Tätigkeit heraus kennt. Unsere anwaltliche Beratung und Vertretung steht Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenbetreuung genauso offen wie betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Unser hoher Qualitätsanspruch stützt sich auf die persönliche Erfahrung der sachbearbeitenden Anwälte als Pflgekraft in der Altenpflege und Behindertenbetreuung sowie in der Geschäftsführung eines ambulanten Pflegedienstes.
Unsere Rechtsgebiete:
- Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)
- Behindertenrecht, insb. das kommende BTHG (SGB IX)
- Krankenversicherungsrecht (SGB V)
- Heimrecht (WTG u.a.)
- Medizinprodukterecht (MPG)
- Betreuungsrecht (BGB)
- Recht der freiheitsentziehenden Maßnahmen (BGB)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
Ihre Ansprechpartner
Unser Angebot
- Beratung von Pflegeleitungen in allen Fragen des pflegerischen Netzwerkes
- Schulung von Fach- und Führungskräften in pflegerechtlichen Themen
- Beratung in Fragen von Qualitäts- und Risikomanagement
- Vorbereitung und Begleitung bei Qualitätsvisiten des MDK
- Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsleistungen
- Beratung von „Start-Ups“ im Bereich der ambulanten und stationären Pflege
- Prüfung von Heimverträgen und Pflegeverträgen
- Mediation in Arzt- und Pflegehaftungsrecht und bei Konflikten zwischen Pflegenden, Angehörigen, Betreuern und Leistungserbringern
- Beratung und Vertretung betreffend die Haftung bei Pflegefehlern
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Verteidigung in Strafverfahren nach pflegerischem Fehler
Aktuelle Rechtsprechung
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