Koch Lemke Machacek PartGmbB

Archiv

Verzögertes Handeln als ärztlicher Fehler

Gebieten die ärztlichen Standards unverzügliches Handeln, stellt ein Zögern des Arztes einen Behandlungsfehler dar.

21. April 2020

Schmerzensgelderhöhung bei bedingtem Vorsatz eines Arztes

Hat ein Arzt den Verdacht, einen Fehler gemacht zu haben – hier ging es um den Verbleib eines Bruckstückes eines OP-Instrumentes imKörper des Patienten -, muss der Arzt dem umgehend nachgehen. Alles andere ist grob fehlerhaft.

26. April 2019