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Verjährung von Betriebskostennachzahlungen in der Gewerberaumvermietung

Ansprüche des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten richten sich nach seiner Abrechnung. Diese muss – anders als im Wohnraummietrecht – nur innerhalb der normalen Verjährungsfristen vorgelegt werden.

17. Dezember 2019