Überlange WEG-Versammlungen
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Das Amtsgericht Oldenburg hatte sich mit der Dauer einer WEG-Versammlung auseinanderzusetzen. Sie dauerte neun Stunden. Erst aber der fünften Stunde wurden erste Beschlüsse gefasst, die von einer Klägerin gerügt wurden. Hauptargument: Das sei keine ordnunsgemäße Verwaltung.
„Doch!“ sprach das AG und wies die Klage ab. Es stellte zunächst fest, dass es heirzu keine gesetzliche Regelung gebe. Maßgeblich seien daher die Umstände des Einzelfalls. Und vorliegend ging es um eine WEG mit 1.700 Einheiten.
AG Oldenburg vom 13.06.2022 zum Az. 16 C 32/21
Der Kommentar von Rechsanwalt Foerster: „Hinzu kam bei dem Gericht das Argument, dass coronabedingt in den Vorjahren keine Eigentümerversammlung stattgefunden hat. Es ist also fraglich, ob sich diese Versammlungsdauer auch auf Zeiten außerhalb einer Pandemie übertragen lässt.“