Unterlassungsansprüche der WEG gegen einzelne Mieter
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Seit langem ist strittig, ob eine WEG Unterlassungsansprüche unmittelbar gegen einen Mieter durchsetzen kann oder ob dieses Recht nur dem Vermieter, also das einzelne WEG-Mitglied zusteht. Im vorliegenden Fall war in der Teilungserklärung eine Teileigentumseinheit mit dem Zweck eines „Ladens“ definiert, wurde aber als Eisdiele genutzt. Die WEG-Mitglieder missbilligten das, der Eigentümer dieser Einheit kündigte dem Betrieber der Eisdiele aber nicht. Das tat dann schließlich die WEG, nachdem auf einer Eigentümerversammlung dieses mit hinreichender Mehrheit beschlossen wurde.
Mit Erfolg, wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt und damit auch gleich einen langen Streit in der Dogmatik beendet hat. Zwar habe die WEG kein geborenes Recht dazu, das hätten immer nur die einzelnen Eigentümer für ihre Einheit, sie könne dieses Recht aber durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.
BGH vom 25.10.2019 -V ZR 271/18
Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Der BGH argumentiert überzeugend. Ein Eigentümer könne seinem Mieter nicht mehr Rechte übertragen, als er ehemals von der Eigentümergemeinschaft über die Teilungsvereinbarung erhalten habe.“