Verlust eines Schlüssel durch den Mieter
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Verliert ein Mieter den Schlüssel zu einer Wohnanlage, kann der Vermieter nicht nur die Kosten für den Austausch der Schließanlage, sondern auch die Kosten der provisorischen Sicherhung geltend machen.
OLG Dresden vom 20.08.2019 - 4 U 665/19
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine Schlüsselversicherung für Mieter größerer Wohnanlagen ist!“