versuchter Mord bei Medikamentenverwechslung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Kommt es in einem Pflegeheim zu einer Verwechslung von Medikamenten, was nachteilige Folgen für einen Bewohner mit sich bringt, und wird hierüber kein Arzt informiert, erfüllt dieses nicht zwingend den Tatbestand eines versuchten Mordes durch Unterlassen. dies gilt dem Bundesgerichtshof (BGH) nach insbesondere dann, wenn die Pflegekraft einen anderen Kollegen über die Verwechslung informiert und gebeten hat, regelmäßig nach dem Bewohner zu sehen.
BGH vom 19.8.2020 - 1 StR 474/19
Der Kommentarr von Rechtsanwalt Förster: „Eine besondere Brisanz bekam der vorliegende Fall dadurch, dass die Pflegekraft nach Auffassung des Gerichtes auch deshalb die Information an den Arzt unterlassen hatte, damit der Bewohner endlich sterben könne.