Vertretung einer juristischen Person in einer WEG
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Wie entscheiden, wenn in einer Teilungserklärung festgelegt wurde, dass sich in einer Eigentümerversammlung die Eigentümer nur durch Ehegatten, andere Eigentümer oder den Verwalter vertreten lassen dürfen, jetzt aber der Eigentümer eine juristische Person ist? Der Bundesgerichthof schafft hier klarheit. Danach ist eine solche Klausel dahingehend auszulegen, dass sich die juristische Person durch einen eigenen Mitarbeiter – also nicht nur durch ihre organschaftlichen Vertreter – vertreten lassen darf. Der BGH geht sogar so weit, dass sich die juristische Person auch von einem Mitarbeiter einer zu dem gleichen Konzern gehördenden Tochtergesellscahft vetreten lassen darf.
BGH vom 28.6.2019 - V ZR 250/18
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die die Regelungen des Vertretungsrechts wird in Eigentümerversammlungen gerne versucht, missliebige Stimmberechtigte auszuschalten. Eine rechtzeitige Klärung vor der Versammlung ist daher dringend anzuraten.“