Verursachungsanteile und Beweisanforderungen bei Kettenauffahrunfall
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Bei Kettenauffahrunfällen mit zahlreichen Fahrzeugen ist es häufig
nicht einfach zu ermitteln, welcher Unfallbeteiligte die Schäden zu
welchem Anteil verursacht und verschuldet hat. Dieser komplizierten Situation versuchen die Gerichte mit einer differenzierten Rechtsprechung gerecht zu werden.
Wenn das vorletzte Fahrzeug zum Stehen gekommen ist, bevor das letzte aufgefahren ist, kommt der geschädigte Eigentümer des vorletzten Fahrzeugs in den Genuss des Anscheinsbeweises für eine schuldhafte Verursachung der Schäden durch den Fahrer des letzten Fahrzeugs.
Der Fahrer des letzten Fahrzeugs muss jedoch nicht seine Nichtverursachung als Gegenteil beweisen, um das Gerichtsverfahren zu gewinnen, sondern braucht den
Anscheinsbeweis nur erschüttern. Auf diese Weise versucht die
Rechtsprechung die Beweislast möglichst gerecht auf die
Unfallbeteiligten zu verteilen.
An diesem Rechtsprechungsbeispiel wird anschaulich, wie kompliziert sich die Rechtslage für jeden Beteiligten eines Kettenauffahrunfalls gestaltet. In solchen Fällen stellt die Vertretung des Unfallbeteiligten durch einen Rechtsanwalt eine erhebliche
Erleichterung dar.
(OLG Hamm vom 06.02.2014 zum Az. 6 U 101/13)