Volle Haftung eines Fußgängers bei Überqueren einer Landstraße
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ein Senior hatte bei Dunkelheit, Berufsverkehr und Starkregen eine Bundesstraße überquert und war von einem Pkw-Fahrer erfasst worden, der diesen nicht gesehen hatte. Haftungsansprüche gegen den Pkw-Fahrer konnte der Senior aber nicht geltend machen, denn – so das Oberlandesgericht Jena -, der gesunde Menschenverstand hätte sich hier melden und den Senior veranlassen müssen, einen Umweg bis zu einer sicheren Querungsmöglickeit zu suchen
OLG Jena vom 1.12.2020 zum Az. 5 U 134/19