Wohnungsvermietung bei berufsbedingter Abwesenheit ist keine Zweckentfremdung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Eine Wohnungsvermietung bei berufsbedingter Abwesenheit – im zu entscheidenden Fall ging es um eine Eigentumswohnung einer Stewardess – ist keine Zweckentfremdung. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern verruteilte damit die Stadt München zur nachträglichen Genehmigung. Er begründete seine Auffassung insbesondere damit, dass die Wohnung ohne Genehmigung dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde.
VGH Bayern vom 26.7.2021 zum Az. 12 B 21.913