Zugang von Erben zu sozialen Netzwerken
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Häufig stehen Erben vor dem Problem, dass sie Zugang zu den Daten des Erblassers in sozialen Netzwerken nicht erhalten können, weil ihnen die Zugangsdaten nicht bekannt sind. Auch bei Nachweis ihrer Erbenstellung wird von den Anbietern häufig kein Zugang gewährt. Das Landgericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Mutter und Erbin eines verstorbenen minderjährigen Kindes die Einräumung des Nutzungsrechtes an dem Facebook-Konto begehrte. Das Landgericht gab der Klage statt. Dem Anspruch der Klägerin stünden weder Vorschriften des Datenschutzes noch Persönlichkeitsrechte Dritter entgegen.
LG Berlin vom 17.12.2015 zum Az. 20 O 172/15