Zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung des bauüberwachenden Architekten
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung des mit der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) beauftragten Architekten beinhaltet die Abgabe von Zahlungsempfehlungen gegenüber dem Bauherrn. Zur Vermeidung einer Überzahlung des Bauunternehmers hat der Architekt bei seinen Zahlungsempfehlungen den Zahlungsstand unter Berücksichtigung der ihm bekannten Abschlags- und Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2013 - 6 U 36/15