Aktuell
Covid und Arbeitsrecht
Die Covid-19-Pandemie trifft besonders Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit vielfältigen Frage:
- Wie weit reicht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
- Kann die Arbeit verweigert werden, wenn bei einem Kunden ein Covid-19-Verdacht gegeben ist?
- Welche Entschädigungsleistungen sieht welches Recht bei Mindereinnahmen / Gehaltseinbußen vor?
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Koch Lemke Machacek - Rechtsanwälte in Berlin
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Rechtsprechung aus dem Fachbereich Familienrecht
Ausschluss eines Ehepartners aus der Wohnung nach Trennung (Urteil Nr. 12290)
Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 07.11.2021Zahlungspflicht der Miete nach Trennung (Urteil Nr. 12185)
Rechtsprechung des OLG Köln zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 13.06.2021Medizinische Notwendigkeit einer IV-Fertilisation (Urteil Nr. 4314)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 12.02.2020Keine Erbschaftssteuer bei geerbter Immobilie (Urteil Nr. 4111)
Rechtsprechung des BFH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 07.09.2019Grenzen der Zwangsmedikation (Urteil Nr. 3943)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 17.07.2019Kein Ehrschutz innerhalb der Familie - auch nicht bei WhatsApp (Urteil Nr. 3771)
Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 24.04.2019Vorsorgevollmacht gegen gesetzliche Betreuung (Urteil Nr. 3718)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 29.03.2019Notwendigkeit eines Verfahrenspflegers bei einem Einwilligungsvorbehalt (Urteil Nr. 3548)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 23.01.2019Auch vage Patientenverfügungen können wirksam sein (Urteil Nr. 3541)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 17.01.2019Beschwerderecht von Angehörigen bei der Betreuerauswahl (Urteil Nr. 3245)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 19.09.2018Testierfähigkeit trotz psychischer Erkrankung? (Urteil Nr. 3196)
Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 18.07.2018Umbettung eines Verstorbenen (Urteil Nr. 3066)
Rechtsprechung des OVG NRW zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 12.04.2018Belegpflichten des Vorsorgebevollmächtigten (Urteil Nr. 3011)
Rechtsprechung des OLG München zur Verfügung gestellt und kommentiert von Rechtsanwalt Foerster am 20.03.2018Keine Beschwerdebefugnis naher Verwandter gegen eine Aufhebung einer Betreuung (Urteil Nr. 2754)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 27.12.2017Anforderungen an einen Einwilligungsvorbehalt auch für geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens (Urteil Nr. 2742)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 21.12.2017Voraussetzungen an ein Nottestament (Urteil Nr. 2684)
Rechtsprechung des OLG Hamm zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 26.09.2017Bestattungskosten trotz fehlender familiärer Bindung (Urteil Nr. 1823)
Rechtsprechung des sätzlich sind die Kinder verpflichtet, die Bestattungskosten der Eltern zu übernehmen, nicht hingegen der Sozialhilfeträger. Dieses gilt nur dann nicht, wenn die Heranziehung der Kinder eine unbillkige Härte darstellen würde. Eine solche liegt aber nicht schon dann vor, wenn es zwischen der verstorbenen Mutter und ihrem leiblichen Sohn schon seit Jahren (hier mehrere Jahrzehnte) von beiden Seiten aus keinen familiären Kontakt mehr gegeben hat. Vielmehr sei ein schweres vorwerfbares Fehlverhalten der Verstorbenen gegenüber dem Kind zu fordern.OVG Schleswig-Holstein, Urteil zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 20.07.2016
Partnervermittlungsvertrag: Grenze der Sittenwidrigkeit (Urteil Nr. 1790)
Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 15.06.2016Vollmacht ist kein Testament (Urteil Nr. 1785)
Rechtsprechung des OLG München zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 09.06.2016Wegfall der Vergütung bei Einsatz unzureichend qualifizierten Personals (Urteil Nr. 1768)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 31.03.2016Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten (Urteil Nr. 1668)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 18.03.2015Pflegeeltern bei Bestellung eines Verfahrensbeistandes im Sorgerechtsverfahren nicht beschwerdebefugt (Urteil Nr. 1081)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 30.12.2014Berücksichtigung des Kindeswohls bei Rückführungsbeschluss durch Anhörung der Kinder (Urteil Nr. 1079)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 30.12.2014Trennungsunterhalt vor der rechtskräftigen Scheidung (Urteil Nr. 1066)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.12.2014Unterhalt in Bezug auf die neuen Regelungen der Insolvenzordnung (Urteil Nr. 1063)
Rechtsprechung des undsätzlich ist es so, dass Unterhaltsansprüche als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden. Hierzu ist Voraussetzung, dass sie vor Verfahrenseröffnung entstanden sind. Die bis zu diesem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Unterhaltsforderungen nehmen am Insolvenzverfahren teil. Das bedeutet, die rückständigen Unterhaltsforderungen können dann auch nicht mehr in einem gesonderten Verfahren eingeklagt werden. Vielmehr müssen sie im laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.Wenn sich also der Insolvenzschuldner wie zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 02.12.2014
Unterhalt des minderjährigen Kindes (Urteil Nr. 1059)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.11.2014Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils (Urteil Nr. 1057)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 25.11.2014Einsatz des Vermögens beim Elternunterhalt (Urteil Nr. 1028)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 21.10.2014Verletzung von Art. 6 Grundgesetz durch Entziehung des Sorgerechts (Urteil Nr. 1024)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 14.10.2014Verletzung des Elternrechts durch teilweise Entziehung des Sorgerechts - Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Trennung eines Kindes von seinen Eltern (Urteil Nr. 1022)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 14.10.2014Einziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Urteil Nr. 1020)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 07.10.2014Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt (Urteil Nr. 1014)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 04.09.2014Kindesunterhalt (Urteil Nr. 1012)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 04.09.2014Ausgleich einer arbeitsrechtlichen Abfindung im Zugewinn (Urteil Nr. 991)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 21.03.2014Unter Wert erworbene GmbH - Geschäftsanteile im Zugewinn und Unternehmensbewertung (Urteil Nr. 989)
Rechtsprechung des steht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine tatsächliche Vermutung für das vorliegen einer gemischten Schenkung, diese Vermutung gilt aber nur zu Gunsten Dritter, deren schutzwürdige Interessen durch das vorliegen einer gemischten Schenkung tangiert wurden, nicht dagegen zu Gunsten der Vertragsparteien des Rechtsgeschäfts selbst.Mit der Regelung, dass eine“ den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnen Zuwendung nach § 1374 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll Verzerrungen der Zugewinnausgleichsbilanz entgegengewirkt werden, die sich aus der künstlichen Erhöhung des Anfangsvermögens durch die zum Verbrauch bestimmten Zuwendungen ergeben können, maßgebliches Abgrenzungskriterium ist daher, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder die Vermögensbildung des begünstigten Ehegatten fördern soll.
Im vorliegenden Fall machen die Beteiligten, deren Ehe rechtskräftig geschieden wurde, wechselseitig güterrechtliche Ansprüche geltend. In dem Rechtsmittelverfahren war zwischen den Beteiligten nur noch streitig, wie die zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 20.03.2014
Altersunterhalt bei konkreter Bedarfsberechnung entgegen Ehevertrag (Urteil Nr. 971)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.03.2014Rückständiger und künftiger Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (Urteil Nr. 969)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.03.2014Trennungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit des Unterhalt begehrenden Ehegatten (Urteil Nr. 939)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 22.01.2014Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen sind nur nach einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte als Abzugsposten zuzulassen. (Urteil Nr. 934)
Rechtsprechung des hrtkosten des Unterhaltspflichtigen für dessen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte, die nur dadurch entstanden sind, weil er im Verlauf des Scheidungsverfahrens von der nach der Trennung innegehabten Wohnung zu seiner neuen Lebenspartnerin gezogen ist, sind in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit nur etwa ein Drittel des gesetzlichen Mindesunterhalts für seine minderjährige, aus der geschiedenen Ehe hervorgegangenen Tochter zu zahlen in der Lage ist, nur nach einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte als Abzugsposten zuzulassen.Kammergericht Berlin, Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 20.01.2014
Die Adoption Volljähriger durch einen Ehegatten allein ist nach geltendem Recht ausgeschlossen (Urteil Nr. 929)
Rechtsprechung des �r die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß. Zu diesen Vorschriften gehört die Regelung in § 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen kann. Die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion dieser Vorschrift liegen nicht vor.Die Verweigerung der Adoption durch einen Ehegatten allein stellt keinen Verstoß gegen Art. 6 I GG dar. Der Gesetzgeber hat insoweit seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung seiner rechtspolitischen Ziele nicht überschritten.
Die Annahme von "Ausnahmefällen" kann nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers nur contra legem erfolgen und würde zu einer ganz erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Im übrigen sind Ausnahmen nur in Extremfällen denkbar, bei denen die Verwehrung der Annahme Volljähriger als Kind nur durch einen Ehegatten zu einer ganz außergewöhnlichen Härte und existentiellen Belastungen für die Beteiligten führen würde.
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.01.2014
Keine Pflichtteilsentziehung wegen der Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall (Urteil Nr. 925)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 15.01.2014Einstweilige Anordnung im Sorgerechtsverfahren (Urteil Nr. 885)
Rechtsprechung des t die Begutachtung eines Kindes dringend geboten, darf den zur Mitwirkung unwilligen Eltern die elterliche Sorge zumindest in Teilbereichen durch eine einstweilige Anordnung entzogen werden.OLG Hamm, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.12.2013
Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils (Urteil Nr. 864)
Rechtsprechung des ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern zu vermeiden, kann auch der betreuende Elternteil an der Barunterhaltspflicht beteiligt werden, sofern unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen durch den Barunterhalt sein angemessener Selbstbehalt nicht gefährdet ist.BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.11.2013
Abänderung eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses (Urteil Nr. 862)
Rechtsprechung des e (erstmalige) Abänderung eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses gem. § 253 FamFG erfolgt unabhängig zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 31.10.2013Aussetzung der Rentenkürzung wegen Unterhalts bei Abfindung für Zugewinn und Unterhalt (Urteil Nr. 860)
Rechtsprechung des BGH zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 31.10.2013Beginn der Erwerbsobliegenheit für den gesteigert Unterhaltspflichtigen (Urteil Nr. 854)
Rechtsprechung des e nach § 1603 II 1 BGB gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners besteht regelmäßig bereits ab Beginn seiner Barunterhaltspflicht, spätestens jedoch nach Ablauf einer Übergangsfrist von wenigen Monaten.OLG Brandenburg, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 25.10.2013
Anspruch auf Unterhalt wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes des Unterhaltsberechtigten (Urteil Nr. 845)
Rechtsprechung des e geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes begründen keinen ehebedingten Nachteil,Eine ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit eine Ehegatte mit Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die Kinderbetreuung während der Ehe auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet. Demgegenüber haben Erwerbsnachteile, die bei dem betreuenden Elternteil bereits infolge der Geburt des Kindes oder durch die in der Zeit vorehelicher Kinderbetreuung getroffenen beruflichen Dispositionen endgültig eingetreten sind und nicht mehr ausgeglichen werden können, weiterhin keine ehebedingten Ursachen.
BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.10.2013
Scheidung mit Auslandsbezug (Urteil Nr. 842)
Rechtsprechung des s Begehren eines Ehegatten die Auflösung des Scheidungsverbundes vor einer abschließenden Entscheidung über eine Folgesache in der Rechtsmittelinstanz zu verhindern, vermag die für ein Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch erforderliche Beschwer nicht begründen.Die erstmals in der Revisionsinstanz erhobende Einrede nach Art. 5 HUP ist zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.10.2013
Ehebedingter Nachteil durch Arbeitsplatzwechsel während der Ehe (Urteil Nr. 840)
Rechtsprechung des n ehebedingter Nachteil iSd. § 1578 b BGB liegt nicht vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet.BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.10.2013
Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt (Urteil Nr. 838)
Rechtsprechung des i der Frage der ehebedingten Nachteile geht es darum, Umstände, die konkreten Bezug zur Ehe im Sinne einer echten Kausalität haben, von solchen Umständen abzugrenzen, die im Kreis des persönlichen allgemeinen Lebensrisikos zuzuordnen sind. Des Weiteren spielen für die Frage der nachehelichen Solidarität zahlreiche Billigkeitsgesichtspunkte eine Rolle, die im Verfahren konkret vorgetragen werden müssen.BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.10.2013
Berücksichtigung des fiktiven Einkommens nur bei realer Beschäftigungschance des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen (Urteil Nr. 835)
Rechtsprechung des t ein Arbeitsloser gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig und nimmt er eine zumutbare Arbeit nicht auf, so kann das fiktiv erzielte Einkommen berücksichtigt werden. Zudem setzt das Unterhaltsverfahren das volljährige Kind nur dann fort, wenn es damit einverstanden ist.In diesem Rechtsstreit hatte eine geschiedene Ehefrau ihren Ex-Mann auf Zahlung von Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter verklagt. Der Ex-Mann war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahren arbeitslos und bezog Sozialleistungen. Die Ex-Frau hatte vorgetragen, der Mann könne arbeiten gehen, weshalb ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden sollte.
Der Bundesgerichtshof hatte im Ergebnis eine Unterhaltspflicht des Vater verneint, da er nicht in der Lage war, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt an die Tochter zu zahlen.
Grundsätzlich gibt es zwar die Möglichkeit, ein fiktives Einkommen anzurechnen. Dies setzt aber voraus, dass tatsächlich eine reale Beschäftigungschance besteht. Davon sei nach der Erwerbsbiographie des Vaters nicht auszugehen.
Bundesgerichthof, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 27.09.2013
Ehemann verprügelte Liebhaber seiner Ehefrau; Liebhaber hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld (Urteil Nr. 831)
Rechtsprechung des n Liebhaber, der zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 23.09.2013Auskunftspflicht des Elternteils, der freiwillig den vollen Kindesunterhalt zahlt (Urteil Nr. 829)
Rechtsprechung des istet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet.BGH, Beschl. v. 17.04.2013 - XII ZB 329/12
Eltern haften für den Ausbildungsunterhalt gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.
Wird ein Elternteil von einem gemeinschaftlichen Kind auf Unterhalt in Anspruch genommen, stellt sich die Frage der Berechnung des Haftungsanteils - sofern auch der andere Einkommen erzielt und dem volljährigen Kind Unterhalt gewähren könnte, ohne seinen eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden.
Der in Anspruch genommene Elternteil ist zur Berechnung seines Haftungsanteils nur in der Lage, wenn ihm die Einkommens - und Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind.
Das zwischen den Eltern gem. § 1606 Abs. 3 BGB bestehende besondere Rechtsverhältnis reicht danach grundsätzlich aus, um einen Auskunftsanspruch zu begründen (BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 23.09.2013
Umwandlung einer nach thailändischem Recht erfolgten Adoption (Urteil Nr. 822)
Rechtsprechung des e Umwandlung einer nach thailändischem Recht erfolgten Adoption setzt voraus, dass diese dem Kindeswohl entspricht.Zudem müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen.
OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.09.2013
Adoption im Ausland (Urteil Nr. 820)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.09.2013Erfordernis der Kindeswohlprüfung nach einer Auslandsadoption (Urteil Nr. 818)
Rechtsprechung des e Kindeswohlprüfung im Rahmen des Umwandlungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AdWirkG ist allein darauf bezogen, ob die Veränderung der Adoptionswirkungen im Interesse des Kindes liegen. Eine Kindeswohlprüfung wie bei einer Annahme als Kind nach §§ 1741 ff BGB muss nicht stattfinden.Für die Zustimmung des leiblichen Elternteils nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AdWirkG genügt es, wenn dieser Elternteil die Zustimmung zur Adoption im ausländischen Verfahren erteilt hat. Ob diese Zustimmungserklärung den qualifizierten Inhalt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AdwirkG hat, ist durch Auslegung zu ermitteln.
Einer persönlichen Anhörung eines leiblichen Elternteils nach § 160 Abs. 1 S. 1 FamFG bedarf es nicht, wenn dieser Elternteil schon seine Zustimmung zur Adoption erteilt hat.
AG Frankfurt, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 04.09.2013
Ehebedingter Nachteil bei Aufgabe des Arbeitsplatzes (Urteil Nr. 810)
Rechtsprechung des e geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes begründen keinen ehebedingten Nachteil.Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die Kinderbetreuung während der Ehe auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet. Demgegenüber haben Erwerbsnachteile, die bei dem betreuenden Elternteil bereits infolge der Geburt des Kindes oder durch die in der Zeit verehelicher Kinderbetreuung getroffenen beruflichen Dispositionen endgültig eingetreten sind und nicht mehr ausgeglichen werden können, weiterhin keine ehebedingten Ursachen.
Fortführung von BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.08.2013
Ergänzungspflegschaft für das Kind im Vaterschaftsverfahren (Urteil Nr. 802)
Rechtsprechung des i gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Kindesmutter von der Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren ausgeschlossen.Der Ausschluss der Kindesmutter ergibt sich im vorliegenden Verfahren aus dem gemeinsamen Sorgerecht. Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich. Der Grundsatz der Gesamtvertretung bedeutet, dass nur beide Eltern befugt sind, das Kind zu vertreten. Entfällt die Vertretungsbefugnis eines Elternteils, so wächst dem anderen nicht etwa ein Alleinvertretungsrecht zu.
OLG Oldenburg, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 09.08.2013
Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich im Ehevertrag (Urteil Nr. 799)
Rechtsprechung des n Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind. Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages regelmäßig noch nicht.Nach ständiger Rechtsprechung des Senat darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann. Dies wäre der Fall, wenn dadurch eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die für den belasteten Ehegatten unzumutbar erscheint.
Auch wenn die Einzelregelungen eines Ehevertrages bei jeweils gesonderter Betrachtung den Vorwurf der objektiven Sittenwidrigkeit zu rechtfertigen vermögen, kann sich der Ehevertrag dennoch bei einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller ehevertraglichen Einzelregelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt.
Soweit ein Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle standhält, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt.
BGH Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 09.08.2013
Nachehelicher Unterhalt (Urteil Nr. 797)
Rechtsprechung des n ehebedingter Nachteil i.S. des § 1578 b BGB liegt nicht nur vor, wenn der Unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet.BGB, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 05.08.2013
Geld vom Ex-Partner (Urteil Nr. 793)
Rechtsprechung des ch Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensvertrag) des einen Partners für den Erwerb und den Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses dann in Betracht, wenn die Leistung deutlich die die Miete hinausgeht, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre. Ein Anspruch kommt dann in Betracht, soweit gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung zu Grunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben. Als gemeinschaftsbezogene Zuwendungen kommen die Leistung von monatlichen Kreditraten sowie die Bezahlung von Baumaterial in Betracht.BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.07.2013
Neues Sorgerecht tritt am 19. Mai 2013 in Kraft (Urteil Nr. 744)
Rechtsprechung des ch dem alten Recht erhielten Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, das gemeinsame Sorgerecht nur dann, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden hatten. Danach gab es für unverheiratete Väter keine Möglichkeit, zum gemeinsamen Sorgerecht zu gelangen, wenn die Kindsmutter dem nicht zustimmte. Diese Entscheidung konnte auch nicht durch ein Familiengericht überprüft werden.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 31.05.2013
Private Absprachen zum Aufenthaltsort eines Kindes begründen keinen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld allein für einen Elternteil (Urteil Nr. 741)
Rechtsprechung des r Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, kann nicht durch eine private Vereinbarung über den Aufenthalt des Kindes erreicht werden. Auf diese Weise sollen Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 31.05.2013
Verfügung über Vermögen des Ehegatten im Ganzen bei vorbehaltenem dinglichen Wohnrecht (Urteil Nr. 694)
Rechtsprechung des i der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.BGB Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 14.05.2013
Zusätzlicher Vorsorgeaufwand des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils (Urteil Nr. 651)
Rechtsprechung des fwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersvorsorge und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind anderenfalls nicht aufgebracht werden kann.BGB, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.05.2013
Erwerbsobliegenheit und Erwerbsbemühungen des Berechtigten beim nachehelichen Unterhalt (Urteil Nr. 649)
Rechtsprechung des nügt der Unterhaltsberechtigte seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit, kann ihm für die Vergangenheit nicht vorgehalten werden, er hätte konkrete Bewerbungsbemühungen entfalten müssen, um den jetzt eingetretenen ehebedingten Nachteil zu kompensieren.BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.05.2013
Kosten der Ehescheidung im Steuerrecht (Urteil Nr. 600)
Rechtsprechung des cheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbarDie Kosten einer Ehescheidung können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein geschiedener Ehegatte Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 8.000,00 € für die Ehescheidung aufgewandt. Diese Kosten betrafen nicht nur die Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem nachehelichen Unterhalt.
Das Finanzamt erkannte nur die Kosten als steuerwirksam an, die auf die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich anfielen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam zum Abzug zugelassen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 22.04.2013
Nachehelicher Unterhalt (Urteil Nr. 545)
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 04.04.2013Bemessung des Elternunterhalts (Urteil Nr. 478)
Rechtsprechung des rwertbares Vermögen eines zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichteten Kindes, welches selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann in der Weise für den Elternunterhalt eingesetzt werden, als dieses in eine an der statistischen Lebenserwartung des Unterhaltspflichtigen orientierte Monatsrente umgerechnet und dessen Leistungsfähigkeit auf Grund des so ermittelten (Gesamt)-Einkommens nach den für den Einkommenseinsatz geltenden Grundsätzen bemessen wird.BGH zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.03.2013
Kein Unterhalt für Rabeneltern (Urteil Nr. 452)
Rechtsprechung des r Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat. Das Gericht versteht die Familie als Solidarverband gegenseitiger Verantwortung. Kündigen die Eltern diesen Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern.OLG Oldenburg zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.02.2013
Familienrecht – Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner (Urteil Nr. 185)
Rechtsprechung desDem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, steht nach dessen Tod jedenfalls seit dem 01.01.2005 Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu.
Der Hinterbliebene hat jedenfalls nach Europäischem Unionsrecht Anspruch auf das Witwergeld wie der hinterbliebene Ehegatte eines Beamten. Der Ausschluss hinterbliebener Lebenspartner eines Beamten von der Hinterbliebenenversorgung ist mit der EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar. Die Richtlinie gilt auch für die Hinterbliebenenversorgung von Beamten. Denn diese Versorgung ist Teil des Arbeitsentgelts, das der Beamte während seiner Dienstzeit bezogen hat. Die unterschiedliche Behandlung der verpartnerten im Vergleich zu verheirateten Beamten ist eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. Beide Gruppen befinden sich in einer vergleichbaren Lage. Das gilt jedenfalls in dem hier streitigen Zeitraum seit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im Lebenspartnerschaftsrecht ab dem 01.01.2005.
VGH Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 12.12.2012
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