Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH sind AGB-Klauseln unwirksam, die Banken zu einer einseitigen Änderung berechtigen. Das betrifft beispielsweise die Verhängung von Strafzinsen.
Rechtsanwalt Lemke gibt gerne weitergehende Auskünfte.
Wir sind eine seit 1997 bestehende in Berlin Charlottenburg ansässige Kanzlei. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Berlin und Deutschland fachübergreifend in allen Rechtsgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht sowie dem Bau- und Architektenrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Sprechen Sie uns an - bei uns erwarten Sie vier Partner und weitere angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Es beraten Sie
Rechtsanwalt Lemke Rechtsanwalt Speer
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und des beruflichen Versicherungsschutz (bspw. Berufshaftpflichtversicherung).
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Im Bankrecht / Kapitalmarktrecht gilt es insbesondere, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafte Beratung zu Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Aber auch im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Koch Rechtanwältin Jahr
Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein.
Rechtsanwalt Foerster Rechtsanwalt Machacek
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern, auch bei der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. DAneben bearbeiten wir regelmäßig Haftungsfälle wegen Pflegefehlern.
Rechtsanwalt Machacek
Wir vertreten fachanwaltlich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Auch die Beratung von Betriebsräten gehört dazu.
Rechtsanwalt Machacek Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist kaum mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Rechtsanwalt Speer Rechtsanwalt Lemke
Das Verkehrsrecht geht weit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide hinaus. Gerade dann wenn eine Strafbarkeit droht (bspw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §142 StGB), stehen wir an Ihrer Seite. Aber auch die versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen ist unsere Domäne.
Rechtanwältin Jahr
Mit einer angehenden Fachanwältin übernehmen wir die Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Aber auch in Fragen des Berufsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne.
Das Verwaltungsrecht ist geprägt von einem Verhältnis der Über- und Unterordnung, dem sogn. Subordinationsverhältnis. Der Bürger will und muss sich gegen eine Behörde durchsetzen. Umso wichtiger ist es dann, mit und durch uns fachanwaltlichen Rat an seiner Seite zu haben.
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Es ist wettbewerbswirig, wenn ein Bautechniker auf seiner Hompage mit dem Begriff "Büro für Architektur" oder "Architekturbüro" wirbt, auch wenn er die von ihm beworbene Leistung u.U. erbringen darf und ggf. auch in gleicher Qualität. Denn durch die Verwendung dieser Begriff würde bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrkreise der Eindruck erweckt, die beworbenen Leistungen würden tatsächlich von einem ausgebildeten und qualifizierten Architekten erbracht.
Ein hartes Urteil für das Bauunternehmen: In den Keller drang Wasser ein, der Eigentümer verlangte, dass die Abdichtung neu zu schaffen sei. Das Bauunternehmen verteidigte sich ddamit, dass es alle DIN-Normen eingehalten habe - was auch der gerichtliche Sachverständige bestätigte. Dennoch verurteilte das Gericht das Bauunternehmen zur Erneuerung. Eine reine Nachbesserung reiche nicht aus. Der Grund: Die DIN-Zertifizierung sei unbeachtlich. Der Kunde habe auf jedem Fall einen Anspruch auf ei ...
Ein Baugerüst ist kein Rettungswegs, das hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt. Denn ein Rettungsweg müsse auch im Brandfall nutzbar sein. Daran dürfte es aber bei einem Baugerüst, das immer unmittelbar an der Wand langführt - und damit im Zweifel an Fenstern, aus denen Flammen schlagen - nicht der Fall sein.
Das ist grundsätzlich möglich, so der Bundesgerichtshof. Voraussetzung sei allerdings, dass weder die Wohnugnseintümergemeinschaft, noch die einzelnen Wohnungseigentümer die Prozesskosten aufbringen können.
Kurzzeitvermietungen, insbesondere in Großstädten an Touristen, sind bei Vermietern beliebt. In ein paar Sommermonaten vereinnahmt man schnell, was man sonst das ganze Jahr über nicht erzielt. Doch das wollte eine WEG verhindern und schloss dieses mit qualifizierter Mehrheit aus. Die Teilungserklärung, die eine Kurzzeitvermietung grundsätzlich ermöglichte, konnte mit 3/4-Mehrheit geändert werden. Das war aber nicht rechtens, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Denn sogenannte "mehrheit ...
Äste, die in das Grundstück eines Nachbarn hineinreichen, muss der Eigentümer des Baumes auf seine Kosten beseitigen (Rückschnitt). Dieser Anspruch verjährt jedoch nach den allgemeinen Regeln, so der Bundesgerichtshof (BGH). In seinem jüngsten Urteil hat der BGH klargestellt, dass §902 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Unverjährbarkeit eingetragener Rechts anordnet, auf den allgemeinen Beseitigungsanspruch nach §1004 BGB keine Anwendung findet. Das bedeutet, dass ein beeinträchtigter Nachbar - ...
In Verträgen über den Verkauf eine Immobilie wird typischerweise ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, wonach sich der Käufer auf Mängel an der Kaufsache, die er erst nach dem Kauf feststellt, nicht mehr berufen kann. Doch das hat seine Grenzen, wie das Oberlandesgericht Braunschweig in seiner jüngsten Entscheidung feststellt. Hier war dem Verkäufer ein massiver Schädlingsbefall seit langem bekannt, insgesamt seit 16 Jahren. Darauf bauend, dass der Käufer den Schädlingsb ...
Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging die Frage, wer für die Kosten der Reinigung der Fenster einer gemieteten Wohnung aufkommen muss. Problematisch war hier, dass die im Streit stehenden Fenster nicht zu öffnen waren. Gleichwohl, kein Zweifel ließ der BGH daran, dass dieses - soweit es keine hiervon abweichende vertragliche Regelung gibt - Aufgabe des Mieters ist. Der Vermieter schuldet dem Mieter den Erhalt der Mietssache, das aber nicht in einem gereinigten Zustand.
Ist ein Baum - vorliegend war es eine Kiefer - nicht (mehr) standsicher, kann der Nachbar verlangen, dass diese gefällt wird. Denn den Grundstückseigentümer treffen Verkehrssicherungspflichten, die von seinen Nachbarn auch prophylaktisch geltend gemacht werden können.
Muss ein Mieter zu lange Wasser laufen lassen, bis endlich warmes Wasser kommt, kann dieses einen Mietmangel darstellen. Mit Verweis auf die einschlägige DIN-Norm forderte das Gericht nach 30 Sekunden mindestens 55 Grad. Erreicht wurden aber gerade mal 32 Grad. Zu wenig. Die Mieter durften die Miete um 5% mindern.
Bisher konnte ein Besteller eines mangelhaften Werkes verlangen, dass ihm auch dann die Kosten der Schadensbeseitigung ersetzt werden, wenn er den Schaden tatsächlich gar nicht beseitigen lässt. Mit dieser Rechtsprechung hat der BGH nun gebrochen. Erst dann, wenn er den Schaden tatsächlich beseitigen lässt, sind ihm die hierbei entstehenden Kosten (§634 Nr. 4, §280 Abs. 1 BGB zu ersetzen. Der BGH nimmt damit im Wesentlichen seine gefestigte Rechtsprechung aus dem Arzthaftungsrecht hin ...
Soweit der Besteller das mangelhafte Werk behalten und den Mangel nicht beseitigen lassen will, hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtssprechung, wonach der Besteller zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung gegenüber dem Unternehmer seinen Schaden auf Grundlage der fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen konnte, nunmehr aufgegeben. Dies gilt jedenfalls für alle ab dem 01.01.2002 geschlossenen Werkverträge. Die Schaden des Bestellers bemisst sich im ...
Auch wenn der Architekt Leistungen zu erbringen hat, die den Leistungsphasen 7 und 8 entsprechen, ist dann kein Werkerfolg geschuldet, wenn das Leistungsbild von Unterstützungshandlungen für den Bauherrn geprägt ist und die Überwachungsverantwortung bei diesem anzusiedeln ist. Das OLG München hatte in dieser Entscheidung über ein Vertragswerk zu entscheiden, in dem ein Leistungsbild u. a. mit folgenden Teilleistungen vereinbart war: "- Mitwirken an den Verhandlungen und Herbeiführen ...
Die in einem Architektenvertrag verwandte Allgemeine Geschäftbedingung: "Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird." verstößt - sofern sie vom Architekten als Verwender gestellt wird - gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist daher unzulässig. Eine solche Klausel benachteiligt den Auftraggeber entgegen Treu und Glauben unangemessen, da ...
Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages wird in aller Regel eine Mietsicherheit geleistet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter ein Interesse daran, die Mietsicherheit möglichst zeitnah zurück zu erhalten. Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit wird allerdings erst dann fällig, wenn das Sicherungsbedürfnis entfallen ist, also zu dem Zeitpunkt indem dem Vermieter keine Forderung mehr aus dem Mietverhältnis zustehen. Neben noch offenen Mietzahlungen und mögliche ...
Beim Verkauf eines Grundstücks (hier mit Wohnhaus bebaut) werden die Gewährleistungsansprüche des Käufers im notariellen Kaufvertrag häufig ausgeschlossen. Allerdings stellt sich die Frage, über welche Tatsachen der Verkäufer trotzdem, auch ungefragt informieren muss. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss ein Verkäufer den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass Wasser in flüssiger Form breitflächig bei starkem Regen eindringt. Nach der Auffassung des Gerichts h ...
1. Wenn der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt an einem besonders überwachungsbedürftigen Bauteil überhaupt keine Bauüberwachung vorgenommen hat, kann dies unter Umständen auch nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zu einer Arglisthaftung des Architekten führen, sofern sich dieser der Notwendigkeit der Bauüberwachung bewusst war. 2. Der Bauherr muss den Gegenbeweis führen, sofern der Architekt im Prozess behauptet, dass ihm die Notwendigkeit der Bauü ...
Ein Bauherr, der einen Architekten mit der Objektplanung für das Gebäude und einen weiteren Architekten mit der Planung der Außenanlagen beauftragt, muss Letzterem grundsätzlich ihm Rahmen seiner Obliegenheit alle Pläne und Unterlagen zur Verfügung stellen, die er für eine mangelfreie Erstellung seiner Planung benötigt. Der Bauherr haftet daher im Verhältnis zu dem mit der Planung der Außenanlagen beauftragten Architekten gem. § 254 Abs. 2 S. 2, $ 278 BGB, wenn die Planung ...
1. Inhalt und Umfang der nebenvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten des Werkunternehmers richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere kommt es hierbei auf den Beratungsbedarf des Bestellers und das Fachwissen des Unternehmers an, dessen Vorhandensein der Besteller voraussetzen darf. 2. Der Werkunternehmer hat den Besteller auch auf solche Umstände hinzuweisen, die dem Besteller unbekannt, aber für seine Willensbildung und Beschlüsse in Bezug auf das W ...
Der Planer haftet nur dann für einen Mangelfolgeschaden, wenn neben dem Mangel auch ein Zurechnungszusammenhang zwischen Mangel und Mangelfolgeschaden besteht. Hierfür muss nicht nur der Mangel für den Mangelfolgeschaden ursächlich sein, sondern darüber hinaus auch ein Schutzzweckzusammenhang bestehen. Dies ist wiederum dann der Fall, wenn der Geschädigte durch die verletzte Pflicht gerade vor dem Eintritt der g ...
Der Sachverständige, welcher im Auftrag des Bauherrn (Auftraggebers) die Standsicherheit nach § 59 Hessischen Bauordnung 2002 zu prüfen und die Bauüberwachung nach § 73 der Hessischen Bauordnung 2002 vorzunehmen hat, handelt nicht im Rahmen eines öffentlichen Amtes gem. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Rechtsnatur des zwischen dem Bauherrn und dem Prüfingenieur abgeschlossenen (Werk-)Vertrages ist rein privatrechtlich, so dass der Prüfingenieur demnach persönlich ...
Eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung des mit der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) beauftragten Architekten beinhaltet die Abgabe von Zahlungsempfehlungen gegenüber dem Bauherrn. Zur Vermeidung einer Überzahlung des Bauunternehmers hat der Architekt bei seinen Zahlungsempfehlungen den Zahlungsstand unter Berücksichtigung der ihm bekannten Abschlags- und Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
Protokolle über durchgeführte Druckprüfungen dienen zum Nachweis des Werkerfolges und sind - anders als Schaltpläne oder Bedienungsanleitungen - für die Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erforderlich. Der Auftraggeber ist daher nicht berechtigt, die Abnahme wegen fehlender Prüfprotokolle hinsichtlich einer durchgeführten Dichtigkeits- und Druckprüfung zu verweigern.
Wird durch die Errichtung und den Betrieb einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZEA) mit 952 Plätzen in einem reinen Wohngebiet der Gebietserhaltungsanspruch der Anwohner beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben nicht mehr als kleine Anlage für soziale Zwecke angesehen werden kann, welche in einem reinen Wohngebiet gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmesweise zulässig wäre, ändert auch eine nach § 246 Abs. 12 BauGB erteilte Befreiung von der Festsetz ...
Ist die Planung des vom Architekten beauftragten Fachplaners mangelhaft und hat sich der Planungsmangel bereits im Bauwerk des Auftraggebers verkörpert, so ist der Schaden des Architekten darin zu sehen, dass dieser gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich des Planungsmangels zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Fachplaner hat den Architekten im Wege des Schadensersatzes von den Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers freizustellen. Sofern Schadensersatzansprüche des Auftraggebers v ...
Die vereinbarte Beschaffenheit gem. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst sämtliche Eigenschaften des Werkes, die vereinbarungsgemäß erforderlich sind, um den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen. Zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Erfolges ist nicht allein auf die vereinbarte Leistung oder Ausführungsart abzustellen, sondern auch auf die von den Parteien gewollte Funktion des Werkes. Schuldet der Auftragnehmer eine funktionierende Kellerabdichtung, so ist für der ...
Macht der Auftraggber gegenüber dem Auftragnehmer die im Rahmen einer Ersatzvornahme entstandenen Mängelbeseitigungskosten geltend, muss der Auftraggeber darlegen und beweisen, dass die durch das von ihm beauftragte Drittunternehmen durchgeführten Maßnahmen ausschließlich der Mängelbeseitigung dienten. Eine Vermutung, dass alle im Rahmen einer Mängelbeseitigungsmaßnahmen durchgeführten Arbeiten auch tatsächlich nur der Mängelbeseitigung dienten, besteht nicht. Ein ggf. im Verhältn ...
Ist ein Architekt für die Erweiterung, den Umbau, sowie die Modernisierung und Instandsetzung / Instandhaltung von vier Altbaumietshäusern mit der Vollarchitektur gem. § 15 Abs. 2 HOAI (2002) beauftragt, ohne dass sich die Vertragparteien über die konkrete Ausführung der Arbeiten bezüglich der einzelnen Gebäude geeinigt hätten, ist ein solcher Vertrag nur hinsichtlich der sich aus der Grundlagenermittlung gem. Leistungsphase 1 ergebenden Pflichten hinreichend bestimmt. Hinisc ...
Auf einen Vertrag über die Lieferung einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines bestehenden Wohngebäudes montiert werden soll, ist Kaufrecht anwendbar. Ist die Montage fehlerhaft erfolgt, so richtet sich die Gewährleistungsfrist nicht nach § 438 I Nr. 2 BGB (fünf Jahre), sondern nach § 438 I Nr. 3 BGB (zwei Jahre). Ferner kommt ein deliktischer Schadensersatzanspruch für den Fall in Betracht, dass durch die fehlerhafte Montage Dachteile beschädigt wurden, we ...
Eine Schlussrechnung ist für den Architekten dann verbindlich, wenn der Auftraggeber darauf vertrauen durfte, dass die Berechnung des Honorars abschließend ist und er sich daher in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass eine Nachforderung unzumutbar erscheint. Die Bezahlung der Schlussrechnung allein führt nicht zu einem schutzwürdigen Interesse Interesse des Auftraggebers, von Nachforderungen verschont zu bleiben. Auch allein der zwischen der Bezahlung der Schlussrechnung dur ...
Zur Haftung des bauüberwachenden Architekten 1. Der Architekt kann für Baumnängel nicht ohne Weiters in Haftung genommen werden. Gerade im Rahmen der Bauüberwachung muss der Architekt das Bauunternehmen aber zumindest stichprobenartig kontrollieren. Gleichzeitig ist er dazu verpflichtet, das Baugeschehen aktiv zu leiten. 2. Um seinen werkvertraglich geschuldeten Erfolgt herbeizuführen, muss der Architekt dafür Sorge tragen, das ...
Wer ein Gebäude gegen Brand versichert hat, darf grundsätzlich selbst keine Gefahrerhöhung vornehmen und keine Gefahrerhöhung durch andere Personen gestatten. Ob die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens im Fall einer Gefahrerhöhung ganz oder zu einem bestimmten Anteil entfällt, hängt jedoch davon ab, welches Verschulden dem Versicherungsnehmer vorgeworfen werden kann. So gestaltet sich die Rechtslage je nach dem unterschiedlich, ob der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung vor ...
Wird durch den Auftraggeber im Rahmen eines Werklohnprozesses wegen von ihm behaupteter Mängel der Werkleistung die Minderung in Höhe des Restvergütungsanspruchs des Auftragnehmers erklärt, so wandelt sich das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis um, so dass es für die Fälligkeit des Werklohnanspruch eine Abnahme nicht mehr bedarf. Hat der Auftraggeber sein Minderungsrecht ausgeübt und zur Begründung der Höhe der von ihm erklärten Minder ...
Für den Fall, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, verstößt § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B nicht gegen § 305 ff. BGB. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für zusätzliche Leistungen hängt im Falle der Vereinbarung der VOB/B neben der erfolgten Anordnung des Auftraggebers auch von der (vorherigen) Ankündigung des Auftragnehmers ab, § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Dadurch soll der Auftraggeber "gewarnt" und ihm die finanziellen Folgen seiner A ...
Nach der Rechtssprechung sind im Rahmen der Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers zwar immer die zuletzt geltenden Regeln der Technik für die Mangelbeurteilung maßgeblich. Dies gilt jedoch lediglich für die Haftung des Auftragnehmers. Der Architekt, der mit der Bauüberwachung beauftragt ist, muss nur die DIN-Normen beachten, die während seiner Leistungserbringung gelten. Soweit sich innerhalb der Gewährleistungsfrist des überwachten Bauunternehmers Ä ...
Der Bauunternehmer kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers verlangen (§ 648 I 1 BGB). Der Besteller der Werkleistung und der Eigentümer des Grundstücks müssen daher grundsätzlich personenidentisch sein. Der BGH hatte sich vorliegend mit der Frage zu befassen, ob die von ihm aufgestellten Voraussetzungen für eine Durchbrechung des Grundsatzes der Personenidentität vorliegen, wenn de ...
Eine Architektenvertrag kommt nicht durch das bloße Tätigwerden des Architekten zustande. Welche Leistungen der Architekt im Einzelfall zu erbringen hat, ergibt sich aus dem konkreten Leistungsbild und den entsprechenden Parteivereinbarungen. Es besteht demnach keine Vermutung für die Übernahme der Vollarchitektur durch den Architekten. Um seinen Honoraranspruch durchzusetzen muss der Architekt den genauen Leistungsumfang darlegen und beweisen, insbesondere dann, wenn der Vertragstext d ...
Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt muss mit dem Auftraggeber erörtern, ob dieser trotz ihm bekannter risikoreicher Bodenverhältnisse - hier: unzureichende Standsicherheit des Bauvorhabens wegen der Lage an einem abbruchgefährdeten Steilhang - an dem Bauvorhaben festhalten will.
Unterlässt der Architekt die gebotene Erörterung, ist er beweispflichtig dafür, dass der Auftraggeber an dem Bauvorhaben festgehalten hätte, wenn ihm die Gefährdung in ihrer ganzen Trag ...
Mehrkostenvergütung bei verzögertem Zuschlag in Folge Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit und dadurch verursachter Mehrkosten. Die der Kalkulation des Bieters zu Grunde liegenden Materialpreise, wie z. B. die Bitumenpreise, Stahlpreise usw. verändern sich gelegentlich im Laufe der Zeit. Soweit sich eine zeitliche Verzögerung durch Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit ergibt, können sich daraus kausal Mehrkosten für den Auftragnehmer ergeben ...
Im Rahmen von Haftungsstreitigkeiten des öffentlichen Auftraggebers gegen Architekten, die das Vergabeverfahren begleiten, fällt oftmals auf, dass der öffentliche Auftraggeber bei Einsetzung von Dritten (z.B. Architekten und Ingenieure) für die Durchführung des Vergabeverfahens davon ausgeht, dass ausschließlich diese für Fehler im Vergabeverfahren verantwortlich seien. Hierzu hat die Vergabekammer Lüneburg kürzlich nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der öffentliche Auftraggeber die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren kann. Es ist und bleibt daher Aufgabe des Auftraggebers, sich an den Vergabeverhandlungen zu beteiligen, mögliche Ausschlussgründe (selbst) nachzuvollziehen und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage selbst zu entscheiden. Mit einem bloßen „Abnicken“ ist es nicht getan.
VK Lüneburg zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 26.04.2013
BGH zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 26.04.2013
Der BGH bekräftigt in seiner Entscheidung seine Rechtsprechung, wonach dem Architekten die Vertragspflicht trifft, den Bauherrn zutreffend über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten, also auch im Rahmen der Grundlagenermittlung zu prüfen, ob der Bauherr überhaupt finanzielle Mittel für das Bauvorhaben zur Verfügung hat. Auch die Kostenschätzung darf nicht deutlich zu niedrig ausfallen.
Bei schuldhafter Pflichtverletzung ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Erforderlich ist hier allerdings auch, dass die Pflichtverletzung kausal ist. In diesem Fall hatte die Vorinstanz, hier das Kammergericht Berlin, nicht geprüft, ob ggf. auch Umgestaltungen des Bauherrn erst nach der erfolgten Kostenschätzung gewünscht waren, so dass es an der Kausalität des Schadens fehlen könnte. Insoweit hat der BGH die Sache an das Kammergericht Berlin zurückgewiesen.
BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.04.2013
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